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Heizungsgesetz: Welche Fristen gelten ab Januar 2024?

Mit dem 1. Januar tritt das Heizungsgesetz in Kraft. Ab dann gelten Übergangsfristen. Bis spätestens 2044 müssen alle Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Oft gelten jedoch deutlich kürzere Fristen. Ein Überblick.
Heizungsgesetz: Welche Fristen gelten ab Januar 2024?Quelle: www.globallookpress.com © Soeren Stache

Es gilt als bürokratisches Ungetüm: Das umstrittene Heizungsgesetz aus der Feder von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Dass der Vorwurf nicht völlig von der Hand zu weisen ist, machen schon die schwer verständlichen Übergangsregeln deutlich. Vor allem aber wird über die sogenannte "Vermutungsregelung" der Willkür und wohl auch der Korruption Tür und Tor geöffnet. 

Das Heizungsgesetz, offiziell "Gebäudeenergiegesetz", legt fest, dass neue Heizungen einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Heizleistung aufweisen sollen. Der Nachweis darüber erfolgt nach der "Vermutungsregelung". Man muss es plausibel machen. Ein Fachmann kann individuelle Heizlösungen als mit dem Heizgesetz konform bestätigen. Es gilt dann nur, den richtigen Fachmann zu finden. 

Generell ist ab dem 1. Januar 2024 der Einbau einer ausschließlich mit Öl oder Gas betriebenen Heizung im Neubau verboten. 

Für den Bestandsbau gelten andere Regelungen mit Übergangsfristen. Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Sollte eine Heizung irreparabel kaputtgehen, kann ab dem Zeitpunkt der Havarie maximal für fünf Jahre auf eine Lösung zurückgegriffen werden, die von der 65-Prozent-Regel abweicht. Bei Gasetagenheizungen gilt eine Übergangsfrist von 13 Jahren. 

Noch komplizierter wird es durch den von den Kommunen noch zu erarbeitenden Wärmeplan. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis zum 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen, der bei Vorliegen Einfluss auf die Fristenregelung hat. Vor dem 1. Januar 2024 eingebaute Gasheizungen dürfen bis maximal 2044 rein mit fossilem Erdgas betrieben werden. Allerdings nur, wenn kein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Gibt es einen Wärmeplan, verkürzt sich die Frist auf zehn Jahre. Dann muss der Nachweis erbracht werden, dass die Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden kann. 

Wer sich einen Heizkessel einbauen lässt, der Biomethan verbrennt, muss die Rechnungen über Bezug von Biomethan fünf Jahre aufbewahren und sie zudem bei der jährlichen Überprüfung der Anlage durch den Schornsteinfeger vorlegen. 

Das klingt kompliziert und umständlich? Ist es auch. Die Regelungen sind unübersichtlich und kaum nachvollziehbar. Der Gang zu einem fachkundigen Berater beispielsweise bei den Verbraucherzentralen ist faktisch unumgänglich, um die für den jeweiligen individuellen Fall rechtssichere Lösung zu finden.

Dass das Heizungsgesetz schwer zu verstehen und kompliziert sei, geben auch die Experten zu. Lediglich eine Person findet das Heizungsgesetz mit seinen Fristen und Übergangslösungen übersichtlich: Das ist sein Erfinder, Robert Habeck. Der beteuert, es sei alles ganz einfach, klar und logisch und obendrein zwingend notwendig, damit Deutschland seinen Beitrag zur Rettung des Weltklimas leistet.

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