Russland

Generalstaatsanwalt: Tätigkeit von Greenpeace in Russland unerwünscht

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Moskau hat am Freitag die Aktivitäten von Greenpeace in Russland für unerwünscht erklärt. Sie bedrohten die verfassungsmäßige Ordnung.
Generalstaatsanwalt: Tätigkeit von Greenpeace in Russland unerwünschtQuelle: Sputnik © Michail Woskresenskij, RIA Nowosti

Die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau hat am Freitag die Aktivitäten von Greenpeace in Russland für unerwünscht erklärt, wie der Pressedienst der Behörde mitteilte.

"Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung des gesammelten Materials wurde festgestellt, dass die Aktivitäten der internationalen nicht-staatlichen gemeinnützigen Organisation Greenpeace International (Stichting Greenpeace Council) ('Greenpeace International', 'Greenpeace Council Foundation', 'GREENPIS') (im Folgenden die Stiftung Greenpeace) die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und Sicherheit der Russischen Föderation bedrohen" , heißt es in der Erklärung.

Das Ministerium betonte, dass die Umweltaktivitäten der Organisation durch die aktive Förderung einer politischen Position eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands darstellen, die die wirtschaftlichen Grundlagen des Landes untergraben. Insbesondere behindere Greenpeace die Umsetzung von Regierungsprogrammen durch Informationskampagnen und Massenaktionen, die nicht mit den Behörden abgestimmt seien. Ziel dieser Aktionen sei es, die öffentliche Meinung negativ zu beeinflussen und die Umsetzung von Infrastruktur- und Energieprojekten, die für das Land von Vorteil sind, zu verhindern, heißt es in der Presseerklärung.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, die Stiftung unterstütze als ausländische Agenten anerkannte Organisationen und fordere, dass Gesetze zum Nachteil der Gesellschaft und der Bürger geändert werden. Seit Beginn der Sonderoperation in der Ukraine betreiben die Aktivisten antirussische Propaganda und fordern eine weitere wirtschaftliche Isolierung des Staates und schärfere Sanktionen. Darüber hinaus "zielen die Bemühungen der Stiftung auf eine Destabilisierung der soziopolitischen Lage und einen Versuch, die Macht im Land auf verfassungswidrige Weise zu wechseln", erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

Das Justizministerium wurde über die Entscheidung informiert und gebeten, die Informationen in die Liste der ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufzunehmen, deren Aktivitäten in Russland unerwünscht sind. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Unerwünschtheit der Tätigkeiten von Greenpeace wird mit dem Zeitpunkt der Eintragung wirksam.

Eine Organisation, deren Aktivitäten für unerwünscht erklärt wurde, ist rechtlich verpflichtet, ihre Arbeit in Russland noch vor der Eintragung in das entsprechende Register einzustellen. Sie wird ebenso in eine Sperrliste der russischen Banken aufgenommen; sämtliche finanziellen Transaktionen sind in der Folgezeit untersagt und werden von den Banken nicht mehr ausgeführt. Jede Mitarbeit mit für unerwünscht erklärten Strukturen zieht Bußgelder nach sich, das Verbot gilt für russische Staatsangehörige auch im Ausland. Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres ist zudem strafbewehrt. 

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