Streit um Todesurteil für einen Terrorverdächtigen: Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus
Teheran hat zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und damit ausgewiesen. Zur Begründung gab der Sprecher des Außenministeriums in Teheran, Nasser Kanaani, an, Deutschland mische sich "verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein. Der deutsche Botschafter sei einbestellt und über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden.
Das Auswärtige Amt in Berlin hatte vergangene Woche zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen und den Geschäftsträger einbestellt. Außenministerin Annalena Baerbock reagierte damit auf das von einem iranischen Gericht verhängte Todesurteil gegen den einen Terrorverdächtigen namens Jamshid Sharmahd. Der Iraner Sharmahd besitzt neben der iranischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater so, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in sein Geburtsland verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess. Ihm wurde vorgeworfen, vom Ausland aus Terroranschläge in Iran geplant zu haben.
Konkret legten ihm die Richter in Teheran die Planung und Anleitung von 23 terroristischen Anschlägen zur Last, von denen fünf zur Ausführung gelangt seien. Der schwerwiegendste von ihnen sei ein Bombenattentat auf eine Moschee in der Stadt Schiras im April 2008 gewesen, bei dem 14 Menschen getötet wurden. CDU-Chef Friedrich Merz hatte Anfang Januar angekündigt, die politische Patenschaft für den Terrorverdächtigen zu übernehmen. Derweil drängt Merz auf die Ausweisung des iranischen Botschafters in Berlin.
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