
Vorwürfe gegen Kurt Hättasch schwächen sich weiter ab

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden hält an der Haftverschonung für den Familienvater und AfD-Politiker Kurt Hättasch fest. Hättasch und einer Reihe weiterer junger Männer legt die Bundesanwaltschaft zur Last, eine rechtsextreme Terrororganisation mit dem Ziel gegründet zu haben, in weiten Teilen Ostdeutschlands eine nationalsozialistische Herrschaft zu errichten. Kurt Hättasch, einer der des Hochverrats Beschuldigten, war bei seiner Verhaftung von der Polizei niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt worden.

Nachdem das Oberlandesgericht Ende Oktober die Haftbefehle gegen Hättasch und weitere Angeklagte, denen eine Mitgliedschaft bei den "Sächsischen Separatisten" vorgeworfen wurde, aufgehoben beziehungsweise ausgesetzt hatte, wollte die Anklage dies nicht akzeptieren, sondern eine erneute Verhaftung erwirken.
Dieses Ansinnen lehnte das Dresdner Oberlandesgericht ab. Und die Begründung, die der Bewegung "Freie Sachsen" vorliegt, hat es in sich. Die zitierten Passagen bedeuten nichts anderes als eine herbe Abfuhr für die Vertreter des Generalbundesanwalts in dem Verfahren.
Dresdner Richter stellen fest: Polizisten schossen Kurt Hättasch grundlos über den Haufen! 🚨 Paukenschlag im Prozess gegen die sog. "Sächsischen Separatisten": Nachdem Kurt Hättasch und drei weitere Angeklagte seit einer Woche aus der U-Haft entlassen wurden, wollte die Generalbundesanwaltschaft eine erneute Verhaftung erwirken. Das wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt. Und zwar mit einer Begründung, die es in sich hat: Erstmals schreiben die Richter schwarz auf weiß, dass bei der Festnahme von Hättasch, dem durch Polizeieinheiten in den Kopf geschossen wurde, keinerlei Bedrohungssituation für die Polizisten bestand. Und der junge Mann damals demnach, anders lässt es sich nicht interpretieren, grundlos niedergeschossen wurde. In dem am Freitagnachmittag erlassenen Beschluss heißt es wörtlich: "Der dringende Tatverdacht im Hinblick auf das Festnahmegeschehen besteht auch weiterhin insbesondere nicht im Hinblick auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Hierbei hat der Senat – vorläufig weitestgehend nach Aktenlage – in den Blick genommen, dass der Angeklagte bei Absetzen seiner beiden Notrufe am frühen Morgen des 5. November 2024 die Befürchtung eines Überfalls zum Ausdruck brachte. Hierfür gibt es jedenfalls nach dem vorläufigen Eindruck der entsprechenden Mitschnitte auch im Tonfall des Angeklagten während der Gespräche Anzeichen. Hinzu kommt, dass der Angeklagte, nachdem er – nach vorläufiger Wertung – das Haus durch den Hintereingang mit dem vorher geladenen "Mauser Gewehr 98" verlassen hatte, die auf dem Feld hinter/neben dem Grundstück angetroffenen Polizeibeamten dazu aufgefordert hat, sich auszuweisen. Die auf dem bei der Akte befindlichen Helmkameramitschnitt (Asservat 7.13.1.1) zu sehende Passage des Geschehens lässt für den Senat keine Waffenhaltung er- kennen, die bereits auf den dringenden Verdacht eines unmittelbaren Ansetzens zu einer Schussabgabe schließen lassen könnte ("Vorwärts-Abwärts-Haltung", Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45). Jedenfalls ein dringender Verdacht, dass der Angeklagte Hättasch das Gewehr nach mehrmaligem Ansprechen der Polizeibeamten und dem Ruf "Polizei" sowie der Aufforderung, stehen zu bleiben und die Hände nach oben zu nehmen, bereits auf Hüfthöhe angehoben hat, liegt nicht vor. In der Anklageschrift wird darauf verwiesen, es habe sich um eine "kaum merkliche Bewegung" gehandelt (S. 171). [...] Dass der Angeklagte "die Waffe in den Anschlag" genommen, diese mit dem Lauf nach oben geführt und in Richtung des Beamten #9001 gezielt habe (vgl. Zeugenvernehmung Beamter #9001 vom 12. August 2025, SAO 11.1, Abschnitt 11.1.2, Bl. 43 ff., 45), ist für den Senat jedenfalls anhand des zu berücksichtigenden Mitschnitts der Helmkamera nicht ersichtlich, auch wenn der Beamte dies möglicherweise subjektiv so wahrgenommen haben sollte." Im Klartext: Es hat niemals den Versuch von Kurt Hättasch gegeben, seine Waffe gegen Polizisten zu richten, vielmehr ging der junge Patriot von einem Antifa-Überfall aus und ergab sich, nachdem er erkannte, dass die Vermummten vor seinem Haus keine Linksextremisten waren. Damit bestätigt das Gericht, dass ein weiterer Teil der Anklage zusammengebrochen ist! FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen bei Telegram! https://t.co/yJsAxWWD6g
— FREIE SACHSEN (@freiesachsen_) November 6, 2026
Denn diese hatten ihr Beharren auf der Aufrechterhaltung des Haftbefehls mit dem Vorwurf begründet, Kurt Hättasch – damals Besitzer von legalen Waffen – habe bei seiner Verhaftung die Polizisten bedroht und angegriffen. Deshalb bestehe wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes ein Haftgrund fort.
Der 5. Strafsenat sieht diesbezüglich allerdings keinen dringenden Tatverdacht mehr, was bedeutet, dass sich die Plausibilität der Anschuldigungen gegen den sächsischen Kommunalpolitiker erheblich abgeschwächt hat. Stattdessen rückt nun das damalige Vorgehen der Polizei in ein fragwürdiges Licht. Die "Freien Sachsen" titelten bereits: "Dresdner Richter stellen fest: Polizisten schossen Kurt Hättasch grundlos über den Haufen."
„Kurt Hättasch ist wieder frei – und heute auf der Buchmesse ‚Seitenwechsel‘!“ | Rechtsanwalt @DuMandic berichtet aus Halle an der Saale https://t.co/5GrQ5bfler
— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) November 7, 2026
Das Dresdner Gericht stellt nun – nachdem der Prozess schon zehn Monate läuft – fest, dass auf dem Mitschnitt der Helmkamera des betreffenden Polizisten keine Bedrohungssituation zu erkennen ist. Hättaschs Waffenhaltung habe nicht erkennen lassen, dass er unmittelbar zur Schussabgabe ansetze. Die Wahrnehmung eines Beamten, dass Hättasch "die Waffe in den Anschlag" genommen habe, sei womöglich lediglich eine subjektive Wahrnehmung des im Verfahren vernommenen Polizisten gewesen.
Auch habe der Angeklagte in zwei Notrufen die Befürchtung eines Überfalls zum Ausdruck gebracht. Die Mitschnitte der Telefonate liegen dem Gericht vor. Hättaschs Tonfall in den aufgezeichneten Gesprächen liefert demnach Anhaltspunkte dafür, dass er die morgendliche Umstellung seines Hauses tatsächlich so aufgefasst haben könnte.
Kurt Hättasch mit emotionalen Worten beim @Deu_Kurier 🦅🇩🇪 https://t.co/dKSd6Gj5en
— Miró (@unblogd) November 7, 2026
Allerdings ist die Sache für Hättasch und die anderen Angeklagten noch nicht vorbei – der Prozess geht immer noch weiter. Die Bundesanwaltschaft hat außerdem die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Freilassung Hättaschs beim Bundesgerichtshof zu erheben. Dass eine solche Beschwerde bereits anhängig sein könnte, deutete Hättasch im Interview mit Compact an.
Der freigelassene Hättasch und sein Anwalt Dubravko Mandic zeigten sich auf der an diesem Wochenende in Halle stattfindenden Buchmesse "Seitenwechsel" erfreut über die generelle Entwicklung. Kurt Hättasch stellte dort sein Buch "Fangschuß" vor, das er während der Haft geschrieben hatte.
Rechtsanwalt Mandic erklärte gegenüber Katrin Nolte vom Deutschlandkurier, das öffentliche Auftreten seines Mandanten diene dessen Rehabilitierung. Hättasch wiederum bedankte sich bei der Presse und allen, die Öffentlichkeit für seinen Fall hergestellt hatten. Wäre das nicht der Fall gewesen, säße er heute noch im Gefängnis, meinte der 27-Jährige.
Doch Hättasch hat noch immer unter gesundheitlichen Folgen zu leiden, wie er im Interview mit Compact-Reporter Paul Klemm schilderte. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wies Hättasch zurück: Es habe nie eine gemeinsame Gruppe "Sächsische Separatisten" gegeben. Manche seiner angeblichen Mitverschwörer habe er erst im Gerichtssaal kennengelernt.
Mehr zum Thema ‒ AfD leitet Parteiausschluss von "Sächsischen Separatisten" ein
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.
