Europa

EU-Parlament erkennt Puigdemont und zwei weitere katalanische Separatistenführer als Abgeordnete an

Neben dem katalanischen Ex-Präsidenten Carles Puigdemont wurden auch der damalige Vizepräsident Oriol Junqueras sowie der frühere Minister Toni Comín ins EU-Parlament gewählt. Dieses hat, anders als das Zentrale Wahlkomitee Spaniens, deren Abgeordnetenstatus bestätigt.
EU-Parlament erkennt Puigdemont und zwei weitere katalanische Separatistenführer als Abgeordnete anQuelle: AFP © Anne-Laure MONDESERT

Am Montag hat das EU-Parlament formell den Status des früheren Präsidenten der spanischen autonomen Region Katalonien Carles Puigdemont sowie dessen damaligen Vizepräsidenten Oriol Junqueras und des Gesundheitsministers Toni Comín als Europaabgeordnete bestätigt.

In einer internen Stellungnahme informiert das EU-Parlament darüber, dass es die drei katalanischen Politiker in seiner Eröffnungssitzung am 13. Januar als EU-Abgeordnete anerkennt. Diese Anerkennung gilt rückwirkend seit der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments am 2. Juli 2019.

Die jeweiligen Umstände der drei Politiker sind verschieden. Puigdemont und Comín hatten Spanien verlassen, bevor die spanische Justiz wegen der Ereignisse bei der Durchführung des "Referendums" über die Selbstbestimmung Kataloniens am 1. Oktober 2017 ein Strafverfahren gegen sie einleitete. Beide befinden sich seitdem im "Exil" in Belgien. In Spanien gilt gegen sie weiterhin ein Haftbefehl.

Junqueras befindet sich seit November 2017 in spanischer Haft. Am 14. Oktober 2019 verurteilte der Spanische Oberste Gerichtshof ihn und elf weitere katalanische Unabhängigkeitsführer zu langjährigen Haftstrafen wegen Aufruhrs und Veruntreuung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit der Durchführung des "Referendums".

Die Entscheidung des EU-Parlaments widerspricht dem Beschluss des Zentralen Wahlkomitees Spaniens vom vergangenen Freitag. In diesem heißt es, dass Junqueras wegen seiner rechtskräftigen Verurteilung in Spanien kein EU-Abgeordneter sein kann. Der Beschluss der obersten Wahlverwaltung kann vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens angefochten werden.

Die verschiedenen Entscheidungen von Institutionen Spaniens und der EU erfolgten innerhalb kurzer Zeit, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Anfrage des Obersten Gerichtshofs Spaniens zum Status von Junqueras am 19. Dezember 2019 geurteilt hatte. Dabei stellte der EuGH grundsätzlich klar, dass der Abgeordnetenstatus mit der Bekanntmachung der amtlichen Wahlergebnisse gilt und nationale Formalitäten der einzelnen Mitgliedsstaaten keinen Einfluss auf den Erwerb des Abgeordnetenmandats haben. Junqueras konnte die formalen Anforderungen Spaniens nicht erfüllen, da er sich zu dem Zeitpunkt in Untersuchungshaft befand und ihm die Erlaubnis dazu vom Spanischen Obersten Gerichtshof verweigert wurde. Der Oberste Gerichtshof legte auf Antrag von Junqueras die Anfrage zu dessen Status als EU-Abgeordneter mit entsprechender parlamentarischer Immunität schließlich dem EuGH vor. Ohne dessen Entscheidung abzuwarten, fällte das spanische Obergericht das Urteil gegen Junqueras im Prozess gegen die katalanischen Unabhängigkeitsführer.

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