Von Dagmar Henn
War das jetzt ein Fall vom Krug, der zum Brunnen geht, bis er bricht, das mit dem Rücktritt von Jens Spahn? Immerhin hatte er in den letzten Jahren Rücktrittsgründe gesammelt, als wären es Rabattmarken; sei es der Villenkauf vom ehemaligen US-Botschafter Grenell, sei es die Maskenaffäre, deren Gesamtkosten irgendwo über drei Milliarden enden könnten, sei es die grundrechtswidrige Corona-Politik, die sein Nachfolger Karl Lauterbach dann übergangslos fortsetzte … Das wäre Material nicht für einen Rücktritt, sondern für mehrere.
Das ist dann vielleicht auch der Grund, warum an dieser Stelle dann endlich Schluss war. Aber wirklich darauf wetten würde ich nicht – zum einen, weil sich dieser Herr, dessen Ausstrahlung mit seinem erlernten Beruf Bankkaufmann völlig übereinstimmt, nach seinen bisherigen Skandalen trotzdem in die Politik zurückkehrte, und zum anderen, weil irgendwie doch der Gedanke kommt, dieser Rücktritt diene nur dazu, eventuelle Strafverfahren abzuwehren.
Denn es ist doch nicht ganz nachvollziehbar, dass Spahn für die Mischung aus administrativem Chaos und eigenartigem Raubzug, die die Maskenaffäre darstellte, strafrechtlich vom Haken gelassen wurde. Zu Hilfe kam ihm vermutlich, dass in Berlin eine CDU-SPD-Koalition regiert und die deutsche Staatsanwaltschaft nun einmal an Weisungen der Justizminister gebunden ist – Justizministerin ist eine CDU-Politikerin, Felor Badenberg.
An dieser Stelle hat Spahn nachweislich dem deutschen Steuerzahler einen Milliardenschaden zugefügt, auch wenn Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit ihrem Pfizer-Deal das sicher noch schlagen kann – das passte auf der einen Seite wunderbar zu einer ganzen Generation von Politikern, die derartige Dinge geradezu sammelt (man denke nur an Olaf Scholz und Cum-Ex), und auf der anderen Seite ist seine Leihmutter-Affäre in Gänze gewiss auch eine Spätfolge dessen, dass er sich seitdem wohl als unantastbar empfindet.
Nein, dem deutschen Volk gedient hat er nie, sondern immer vor allem Jens Spahn. Und wie schon die Maskennummer belegte, ist sein Verhältnis zu deutschen Gesetzen ein rein utilitaristisches. Da wundert es nicht sonderlich, dass er für sein "privates Glück" eben diesem Recht nochmals den Stinkefinger zeigt, selbst wenn er auch in diesem Fall Wasser gepredigt und Wein getrunken hat.
Der wirkliche Charakter dessen, was er da getan hat, in Tatgemeinschaft mit seinem Ehemann, der der biologische Vater des Kindes sein soll, erschließt sich erst, wenn man die Vertragsbedingungen kennt, die bei Leihmutterschaften in den USA so üblich sind.
Meistens ist die Frau, die das Kind austrägt, nicht die biologische Mutter. Schließlich könnte diese unter Umständen Ansprüche auf das "Produkt" erheben. Das hat natürlich Konsequenzen für das Verfahren. Schon in einer normalen Schwangerschaft, mit einer eigenen Eizelle, kommt es zu Abwehrreaktionen; aus diesem Grund sind Teile des Immunsystems während einer Schwangerschaft unterdrückt. Aber wenn nicht einmal die Eizelle mehr eine eigene ist, ist diese Abwehrreaktion noch stärker und muss ständig überwacht werden. Die biologische Mutter wird gewissermaßen nach Katalog gewählt; ihre Eizellen werden "abgeerntet".
Während der Schwangerschaft wird die Gebärsklavin einem Regime unterworfen, das ihr vorschreibt, was sie tun, was sie essen darf; und wenn sich, was bei Reagenzglaszeugungen nicht ungewöhnlich ist, mehr als ein Embryo einnistet, wird nur einer behalten, den anderen muss sie abtreiben.
Das Leihmutterschaftsgewerbe ist von Zynismus geprägt. Die Gebärsklavin kommt aus dem Vertrag nicht mehr raus, ist sie ihn einmal eingegangen, weil dann Schadensersatz gegenüber den Abnehmern fällig wird. Welche Folgen das für das Kind hat? Dazu gibt es eigentlich bisher keine wirklich verlässlichen Studien. Warum? Weil die Abnehmer gekaufter Kinder üblicherweise materiell sehr gut gestellt sind, also Belastungen, die etwa die Folge von Armut sind, kaum zu erwarten sind; man müsste sie also mit einer entsprechend begrenzten Gruppe vergleichen und nicht mit dem statistischen Durchschnitt der Eltern. Statistisch gesehen ergeben zwei schwule Männer immer die wohlhabenderen Paare. Spahn und sein Partner, die sich immerhin eine Villa in Berlin zugelegt hatten (die inzwischen wieder verkauft, deren Finanzierung aber bis heute unklar ist), entsprechen da genau diesem Klischee.
Nach deutschem Recht ist das Menschenhandel. Wenn man die Vertragsbedingungen betrachtet, fragt man sich, welches Menschenbild jemand hat, der bereit ist, so etwas zu unterschreiben und damit eine andere Person in eine solche Lage zu bringen. Würde man Sklavenhalter für gute Adoptiveltern halten? Nach deutschem Recht, auf deutschem Boden wäre das Menschenhandel. Eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren. Im deutschen Adoptionsverfahren gilt übrigens jemand, der wegen des Handels mit oder der Ausbeutung von Menschen unter Verdacht steht, als unzuverlässig und gefährdend. Oder, deutlicher formuliert: Das Paar Spahn müsste das Kind erst adoptieren, doch würde das nach deutschem Recht zwangsläufig scheitern, weil allein die Umstände des Erwerbs für die Adoption disqualifizieren.
Spahn steht zu seiner Weltsicht, dass Gesetze nur für andere gemacht sind, aber nicht für ihn. Sonst hätte er das "Familienglück" nicht auch noch öffentlich bekanntgemacht. Edelmenschen wie diese beiden bestehen natürlich auf genetischer Verwandtschaft (man kann fast annehmen, dass für ein mögliches zweites Kind dann Spahn der Samenspender sein wird), was eine gewöhnliche Adoption ausschließt. Das fügt sich bestens mit seinem sonstigen Verhalten zusammen.
Denn das ist der Aspekt, der durch den vergleichsweise schnellen Rücktritt überspielt werden soll: Dass auch seine Position in der Corona-Politik, Freundlichkeiten wie "die Pandemie der Ungeimpften" und Fantasien wie 2G überall derselben Geisteshaltung entspringen, die es problemlos ermöglicht, beinahe beliebig bestimmte Gruppen von Menschen eben nicht als Menschen zu behandeln. Nicht nur bei ihm, sondern auch bei vielen anderen der damaligen und heutigen Politiker ist die vermeintliche Verteidigung der Menschenwürde, die sie so gern hervorkramen, um andere des Rassismus oder der Homo- oder Transphobie zu beschuldigen, nur eine Differenz, die Liste der Menschenwürdelosen betreffend. Auch Spahn stößt sich nicht an der Behandlung der Palästinenser, auch Spahn hat keine Probleme mit der antirussischen Rhetorik; so, wie er kein Problem damit hatte, sich über einen für die Leihmutter absolut menschenunwürdigen Vertrag ein Kind zu beschaffen.
Die Erwartung, dass eine Erfahrung von Diskriminierung davon abhält, andere zu diskriminieren, täuscht. Abgesehen davon hat der 1980 geborene Jens Spahn keine persönliche Erinnerung an die Zeiten, als in der BRD noch der § 175 StGB galt.
Es war schon richtig, dass seine Selbstverliebtheit ob der gekauften Vaterschaft bei vielen Deutschen Marie-Antoinette-Gefühle auslöste, wobei sicher auch die Tatsache eine Rolle spielt, dass viele schon Schwierigkeiten damit haben, ihre auf ganz normalem biologischem Wege geborenen eigenen Kinder gut zu versorgen. Das Schlimme daran ist: Jens Spahn ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Die selbe Arroganz, die selbe Bereitschaft, um des eigenen Interesses willen jede Menschlichkeit zu ignorieren, findet sich in der gesamten politischen Elite des Landes. Wenn das zur allgemeinen Erkenntnis würde, wäre das gefährlich. Spahns Rücktritt ist nicht mehr als ein momentaner Versuch der Schadensbegrenzung.
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