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Migrationspolitik: Asylverfahren sollen beschleunigt werden – Gesetz tritt in Kraft

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren zugestimmt.

Die Belastung der Verwaltungsgerichte habe inzwischen zu einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als 26 Monaten geführt, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung. Dabei seien derzeit mehr als 135.000 erstinstanzliche Asylgerichtsverfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Mit Hilfe dieser "Reform" solle die Zahl der Verfahren reduziert und ihre Länge verkürzt werden, erklärte der Pressesprecher des Bundesministeriums Innern, Maximilian Kall dazu am Mittwoch.

In der Mitteilung der Bundesregierung heißt es dazu weiter: "Außerdem soll die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen. Dadurch können die Kapazitäten des Bundesamtes besser genutzt werden. Eine unabhängige Verfahrensberatung soll zu einer besseren Akzeptanz führen."

Zudem solle eine "einheitliche Rechtsprechung" erreicht werden, um Mehrfachverfahren zu vermeiden. Auch mit Hilfe von Videotechnik sollen in Zukunft Entscheidungen im schriftlichen Verfahren erleichtert werden, heißt es weiter.

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