Japanische Premierministerin Takaichi fordert vor UNO Abschaffung der Feindstaatenklausel

Japan reagiert zunehmend nervös auf Chinas Verweise auf die Feindstaatenklausel in der UN-Charta. Von der UN-Tribüne aus bezeichnete die Premierministerin Sanae Takaichi die Sicherheitsstrategie des Landes als defensiv und forderte die endgültige Streichung dieser Bestimmung.

Die Premierministerin Japans Sanae Takaichi forderte in ihrer Rede am Dienstag vor der UN-Generalversammlung eine Reform der Weltorganisation, darunter die Streichung der sogenannten "Feindstaatenklausel" in der UN-Charta. Laut dieser am 14. Oktober 1945 beschlossenen Bestimmung können gegen die Nachfolgestaaten der Achsenmächte Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden. Einen Grund dafür könnte die Rückkehr zur aggressiven und militaristischen Politik in diesen Ländern liefern. 

Über die Rede der Premierministerin berichtete das Nachtichtenportal Japan Times. 70 Jahre nach dem Beitritt des Landes zur UNO im Jahr 1956 bekräftigte Takaichi Tokios Bekenntnis zum Multilateralismus und erklärte, die Organisation sei "noch nie so wichtig gewesen" – trotz wachsender Zweifel an ihrer Fähigkeit, Konflikte zu verhindern. Um jedoch ihrer Pflicht zur Förderung des Friedens gerecht zu werden, müsse die Organisation "als 'widerstandsfähigere und effektivere Vereinten Nationen' neu geboren werden und das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft zurückgewinnen", so Takaichi.

Als Teil dieser Bemühungen forderte sie eine Überprüfung der UN-Charta und die Streichung der sogenannten Feindstaatenklauseln. Diese Bestimmungen bezeichnen Länder, die im Zweiten Weltkrieg gegen die Unterzeichnerstaaten der Charta gekämpft hatten – darunter Japan, Deutschland und Italien – als "Feindstaaten" und enthalten Formulierungen zu Maßnahmen und territorialen Regelungen, die sich aus dem Krieg ergeben.

Die UN-Generalversammlung erklärte diese Klauseln in einer Resolution von 1995 für überholt und bekundete ihre Absicht, sie zu streichen. Auf dem Weltgipfel 2005 beschlossen die Staats- und Regierungschefs erneut, die Verweise zu streichen. Doch diese Bemühungen wurden nie zum Abschluss gebracht, unter anderem wegen des umständlichen Verfahrens zur Änderung der Charta.

Wie die Japan Times anmerkte, habe das Thema angesichts der sich verschlechternden Beziehungen zwischen Japan und China in jüngster Zeit erneut an politischer Bedeutung gewonnen. Peking beharrt darauf, dass die Klausel weiterhin rechtsverbindlich sei und als Garant der internationalen Nachkriegsordnung diene, während es der Regierung Takaichi vorwirft, Japans "Remilitarisierung" voranzutreiben.

Tokio weist diese Auslegung zurück. Es erklärt, die Klauseln seien überholt und Japans Sicherheitspolitik stehe weiterhin im Einklang mit der pazifistischen Nachkriegsverfassung und der defensiv ausgerichteten Haltung des Landes. Takaichi mahnte in ihrer Rede zudem an, dass eine Reform des UN-Sicherheitsrates "dringend erforderlich" sei, und forderte eine Erhöhung der Anzahl der Sitze im Sicherheitsrat, sowohl bei dessen ständigen als auch nicht ständigen Mitgliedern. 

Deutschland: Nach wie vor unter US-"Kuratel"

Auch für Deutschland wird die Frage der Feindstaatenklausel zunehmend relevant. Die Publizisten Wolfgang Bittner und Michael von der Schulenburg warnen übereinstimmend vor einer rücksichtlosen Militärisierung Deutschlands und einer Einmischung in den Ukraine-Konflikt. Gemäß Absatz 2 der Klausel bezeichnet der Ausdruck "Feindstaat" jeden Staat, "der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war." Zu den Unterzeichnern gehörten Vertreter der damaligen Siegermächte UdSSR (und damit deren Nachfolger Russland), USA, Großbritannien und China. 

Wolfgang Bittner argumentiert, dass die politische und militärische Abhängigkeit Deutschlands in erster Linie von den USA nichts anderes als eine Anwendung dieser Feindstaatklausel sei, die trotz der juristisch unverbindlichen UN-Resolution von 1995 immer noch existiere. Die Forderung der USA an Deutschland, gegen Russland aufzurüsten, und die Sprengung der Gas-Pipelines Nord Steam 1 und 2 gehörten zu diesem Komplex. "Deutschland steht seit 1945 unter Kuratel in einem permanenten Ausnahmezustand", so der Experte. Allein ein Austritt aus der NATO könnte der Weg aus diesem Zustand einleiten. 

Angesichts der zunehmenden Spannungen zwischen Deutschland und Russland könnte die Feindstaatenklausel politisch wieder an Bedeutung gewinnen, warnt der EU-Abgeordnete von der Schulenburg. Russland könnte den Weg Chinas einschlagen, das Japan vor kurzem gedroht hatte "direkte militärische Maßnahmen" zu ergreifen, ohne die Genehmigung des UN-Sicherheitsrates einzuholen, sollte Japan Schritte in Richtung einer erneuten Aggression unternehmen.

Russland könnte seinerseits versuchen, die Feindstaatenklausel – wie bereits angedroht – als Rechtfertigung für militärische Operationen gegen deutsche Produktionsanlagen für Langstreckendrohnen, die im Ukraine-Krieg eingesetzt werden, heranzuziehen. Die Argumentation könnte dabei lauten, dass Deutschland durch seine Unterstützung der Ukraine faktisch Teil der Konfrontation geworden und kein friedlicher Staat mehr sei. Außerdem könnte Russland geltend machen, dass Deutschland gegen den Geist und das Wort des Zwei-plus-Vier-Vertrags verstoßen habe, etwa wegen der Beteiligung Deutschlands am NATO-Einsatz gegen Jugoslawien 1999, der Stationierung deutscher Truppen in Litauen oder der Einrichtung militärischer NATO-Strukturen auf dem Boden der ehemaligen DDR.

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