Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, 4,2 Milliarden Euro für Ungarn aus den EU-Kohäsionsmitteln freizugeben und dem Land wieder vollen Zugang zum EU-Bildungsprogramm Erasmus+ sowie zum Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa zu gewähren – insbesondere für Studenten und Forscher an Universitäten, die von ungarischen Stiftungen öffentlichen Interesses verwaltet werden. Grund sei, dass Ungarn "gegen die Rechtsstaatsverstöße, die sich auf den EU-Haushalt auswirken, vorgegangen" sei. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schrieb auf der Plattform X:
"Ungarn hat wichtige Schritte unternommen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die finanziellen Interessen der Union zu schützen. Heute schlagen wir vor, 4,2 Milliarden Euro freizugeben und die Türen von Erasmus+ und Horizont Europa für ungarische Studenten und Forscher wieder zu öffnen. Ich freue mich, dass sie die Chancen, die unsere Union bietet, wieder in vollem Umfang nutzen werden. Das zeigt, dass Reformen zu Ergebnissen führen."
Ungarn hatte die EU-Kommission bereits am 9. September 2026 über die ergriffenen Maßnahmen informiert, heißt es in der veröffentlichten Mitteilung. Die Behörde habe diese sowie ihre Umsetzung bewertet und sei zu dem Schluss gekommen, dass Budapest die zuvor festgestellten Schwächen und Mängel in Bereichen wie der Vergabe öffentlicher Aufträge, der Korruptionsbekämpfung, der Vermeidung von Interessenkonflikten und der Wirksamkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen behoben habe.
Ungarn habe unter anderem die Befugnisse der Integritätsbehörde erweitert und ihr Zugang zu den erforderlichen Daten gewährt, ein umfassendes System zur Vermögensdeklaration eingeführt, die Transparenz erhöht und Maßnahmen gegen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Stiftungen öffentlichen Interesses ergriffen, die Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet sowie die Kontrolle über die Verwendung von EU-Mitteln und die Transparenz bei öffentlichen Vergaben und Ausgaben insgesamt deutlich verstärkt, heißt es weiter.
Die Kommission begrüßte zudem den Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), der "die Korruptionsbekämpfung und die Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten zusätzlich stärke".
Der Vorschlag muss nun noch vom EU-Rat gebilligt werden, der ab der Vorlage des Vorschlags durch die Kommission einen Monat Zeit hat, um über die Aufhebung der 2022 eingeführten Schutzmaßnahmen zu entscheiden.
Der EU-Rat hatte am 15. Dezember 2022 auf Vorschlag der Kommission einen Durchführungsbeschluss zum Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze in Ungarn angenommen. Der Rat beschloss damals der Pressemitteilung zufolge zwei Maßnahmen: die Aussetzung von 55 Prozent der Mittelbindungen für drei Programme der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2021–2027 sowie ein Verbot für die Kommission, neue rechtliche Verpflichtungen mit Stiftungen öffentlichen Interesses und den von ihnen verwalteten Einrichtungen für EU-Mittel unter direkter oder indirekter Verwaltung einzugehen – etwa im Rahmen von Erasmus+ und Horizont Europa.
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