Fast ein Jahr nach dem Tod der jungen Liana in Friedland wurde nun im Verfahren gegen den 31-jährigen Iraker, der sie damals vor den Zug stieß, das Urteil gesprochen: Er muss in die forensische Psychiatrie. Der abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber war volltrunken, als er die Tat beging, und erst am Vortag aus der geschlossenen Abteilung der Landespsychiatrie entlassen worden. Weil bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, wurde er als zum Tatzeitpunkt schuldunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft zielte nur auf eine Unterbringung in der Forensik. Die Familie des Opfers, selbst ukrainische Flüchtlinge, forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Das Opfer hatte in Friedland eine Ausbildung absolviert.
Der Fall von Mohammad A. ist geradezu typisch für viele derartige Vorfälle in Deutschland. Ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags befasste sich im September vergangenen Jahres ausführlich mit der Vorgeschichte. Im Mittelpunkt stand die Frage, warum ein Mann noch drei Jahre später auf einem Bahnsteig in Deutschland ein Mädchen vor einen Zug stoßen konnte, obwohl sein Asylantrag bereits 2022 gescheitert war und er – wenn nicht in den Irak – zumindest in das nach den Dublin-Regeln zuständige Litauen hätte abgeschoben werden müssen.
Insgesamt viermal, so die Erkenntnis des Ausschusses, war der Mann in einer geschlossenen Psychiatrie. Am Tattag selbst randalierte er vormittags in einem Bus, mittags in einem Zug und am Nachmittag im Rathaus, ohne von der Polizei festgesetzt zu werden. Bei einem Gefängnisaufenthalt wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe hatte das Land sogar versucht, eine Überführung in Abschiebehaft zu erreichen ‒ das Amtsgericht Hannover hatte dies aber abgelehnt.
Nun wird er also vorerst in der forensischen Psychiatrie untergebracht, einer Einrichtung, die pro Tag zwischen 270 und 400 Euro kostet ‒ das sind im Monat mindestens 8.000 Euro. Die Unterbringung in der Forensik wird in einem solchen Fall nach drei Jahren überprüft. Wenn dabei eine günstige Prognose abgegeben wird, kann das Gericht die Vollstreckung zur Bewährung aussetzen. Nach sechs Jahren gilt in der Regel eine weitere Unterbringung nicht mehr als verhältnismäßig, außer es wird weiter eine konkrete Gefahr erheblicher Straftaten angenommen.
Allerdings ist auch aus dem Maßregelvollzug eine Abschiebung möglich. Hinderungsgrund wäre eine konkrete erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Abzuschiebenden. Im Falle einer Entlassung aus der Psychiatrie ist die Ausländerbehörde verpflichtet, die Abschiebung zu prüfen. Das ist jedoch, wie auch die Vorgeschichte von Mohammad A. belegt, keine Garantie dafür, dass der Mann dann tatsächlich abgeschoben wird.
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