Zensurstreit: Elon Musk entscheidet über globale Löschung – nicht nationale Behörden
Am Montag lehnte der australische Bundesrichter Geoffrey Kennett einen Antrag der australischen Beauftragten für digitale Sicherheit Julie Inman Grant ab. Mit ihrem Antrag wollte die eSafety-Beauftragte die Beschränkungen für einen Videoclip auf der Plattform X verlängern.
Die Aufnahmen zeigen eine Messerstecherei in einer Kirche von Sydney. Die Sicherheitsbeauftragte stufte das Filmmaterial in die Gewaltkategorie "Klasse 1" ein, welche sich auf schwerwiegende Gewalt bezieht. Die ursprüngliche Sperre des Videos, die am 22. April vom Bundesgericht in Melbourne verhängt wurde, lief am Montag aus. Der Bundesrichter hat seine Entscheidung noch nicht begründet.
Die Plattform X hatte sich geweigert, der Lösch-Anordnung nachzukommen, weil dadurch der Clip für Nutzer weltweit unzugänglich geworden wäre. Die Plattform stimmte lediglich zu, den Inhalt in Australien zu sperren. Musk beharrte damals darauf, dass ein Land nicht die Macht haben sollte, das gesamte Internet zu zensieren. Nach Ansicht der eSafety-Beauftragten sei ein generelles Verbot erforderlich, da die Australier noch immer, nämlich über ein VPN, auf das Video zugreifen könnten.
Der fragliche Clip zeigt eine Messerstecherei, die sich am 15. April während einer per Livestream übertragenen Predigt in einer assyrischen christlichen Kirche in einem Vorort von Sydney ereignet hatte. Dabei wurden vier Personen verletzt, darunter auch der Bischof Mar Mari Emmanuel. Die australischen Behörden sprachen von einem "terroristischen Vorfall". Das Filmmaterial des Angriffs wurde im Internet verbreitet und soll in der Nähe des Tatorts zu heftigen Protesten geführt haben.
Während der Anhörung am Freitag argumentierte Tim Begbie, der Anwalt der eSafety-Beauftragten, dass die Weigerung von X, der Anordnung nachzukommen, einer Verhöhnung des Bundesgerichts gleichkomme. "Was das über die Autorität des Gerichts aussagt, ist ziemlich beeindruckend", sagte er. Laut Auffassung des Rechtsanwalts Bret Walker von der Plattform X habe die Plattform den Videoclip mit der Messerstecherei nicht entfernt, da die ursprüngliche Aufforderung zur Entfernung "ungültig" und "offensichtlich unzureichend" gewesen sei. Schließlich fehle eine detaillierte Beschreibung der Gründe für das Verbot.
Das Social-Media-Unternehmen X ist der Ansicht, dass dann und nur dann "die globale Löschung vernünftig ist, wenn X es tut, weil X es will. Es werde aber unvernünftig, wenn es von den australischen Gesetzen dazu aufgefordert werde", argumentierte der Rechtsanwalt Walker vor dem Bundesgericht. In einer Predigt unterstützte auch der Bischof Emmanuel Ende April die Haltung von Elon Musk. Er wolle, dass das Video des Angriffs gegen ihn online bleibe, weil es "unser gottgegebenes Recht auf Rede- und Religionsfreiheit" sei.
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