Gerichtsurteil: 170.000 Euro Schadensersatz für suspendierte ungeimpfte Klinikmitarbeiterin
In der Südtiroler Stadt Bozen wurde die örtliche Gesundheitsbehörde ASL (Azienda Sanitaria dell'Alto Adige) am 3. Mai dazu verurteilt, einer ungeimpften Apothekerin eine Entschädigung von fast 170.000 Euro zahlen. Gegenüber der Zeitung La Bussola erklärte ihr Rechtsanwalt Mauro Sandri, dies sei die höchste Entschädigung, die man je als Wiedergutmachung für die Suspendierung eines Ungeimpften erhalten habe.
Die Leiterin der internen Apotheke im Krankenhaus Brixen wurde zunächst vom 4. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 vom Dienst suspendiert, weil sie sich nicht gegen Corona impfen ließ. Im Folgejahr 2022 wurde sie nochmals bis zum 2. November von ihrer Arbeit suspendiert, weil sie die bis dahin geltende Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht erfüllte. Infolge dieser hohen Entschädigungssumme sei zu erwarten, dass nun auch der Rechnungshof den Schadensersatzfall prüfe.
Wie das Nachrichtenportal lanuovabq.it am Montag berichtete, habe die Bozner Arbeitsrichterin Eliana Marchesini am 3. Mai den Rechtsstreit zwischen der Leiterin der internen Apotheke des Südtiroler Krankenhauses und der Gesundheitsbehörde ASL zugunsten der Beschäftigten beschieden. Das Urteil sei ein Erfolg für die Rechtsanwälte Mauro Sandri und Olav Gianmaria Taraldsen. Einmal mehr hätten sie damit "die Unrechtmäßigkeit und Schikanen der Bestimmungen aufgezeigt, mit denen die Beschäftigten des Gesundheitswesens während der Impfkampagne ihrer Arbeit beraubt wurden, weil sie sich nicht geimpft hatten", bewertete das italienische Magazin das Urteil.
In ihrer Urteilsbegründung legte die italienische Richterin dar, warum die Arbeitsaussetzung seitens der ASL nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr galt. Demnach sei die Verantwortung für die Suspendierung für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Italien ab dem 1. Januar auf die Berufsordnungen übergegangen. Im konkreten Fall habe der Apothekerverband der Provinz Bozen-Südtirol die Impfpflichtbefreiung der Apothekerin anerkannt. Aus diesem Grund hätte die Gesundheitsbehörde die Arbeitnehmerin zum 1. Januar 2022 wieder einstellen müssen.
Insofern werde die örtliche Gesundheitsbehörde nach Feststellung der "Rechtswidrigkeit der Maßnahme der Suspendierung vom Dienst ohne Bezüge" dazu verurteilt, zum einen die gesamten Bruttolöhne in Höhe von 12.317 Euro pro Monat für den gesamten Zeitraum der Suspendierung, also insgesamt 123.172 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und der Aufwertung ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Restbetrag zu zahlen. Dazu werde noch "der Anspruch des Arbeitnehmers auf die im Arbeitsvertrag für den Zeitraum der Aussetzung vorgesehene Dienstaltersstufe, Verpflegung, Urlaub, Freistellung und Beiträge anerkannt. Die Azienda Sanitaria dell'Alto Adige ‒ Südtiroler Sanitätsbetrieb wird daher verurteilt, dem Arbeitnehmer den Betrag von 33.633 Euro für nicht vorgenommene Steuerabzüge zu zahlen" und "zwei Drittel der der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten zu tragen, die mit 10.717 Euro vollständig abgegolten sind."
Seit Jahren setze sich Mauro Sandri für die Verteidigung von Impfgegnern am Arbeitsplatz ein. Nach der Verhandlung kommentierte er den Gerichtsentscheid: "Südtirol ist eine Region, in dem die politischen Behörden eine der schärfsten Repressionskampagnen durchgeführt haben. Aber auch in diesem äußerst schwierigen Umfeld haben wir uns durchgesetzt, und zwar mit einer durchschlagenden Kraft." In den kommenden Wochen werde man weiter mit schwerem juristischem Geschütz auffahren. Dafür habe man als Rechtsanwalt zuletzt genug Erfahrungen sammeln können. Jetzt sollte man sich für jeden einsetzen, der in der Zeit der Corona-Pandemie diskriminiert wurde. Sandri erklärte dazu:
"Keiner derjenigen, die zu Unrecht diskriminiert und für ihren Mut bestraft wurden, auch nicht diejenigen, die ihren Prozess bereits verloren haben, wird ohne wirkliche Gerechtigkeit dastehen, denn sie werden in vollem Umfang entschädigt werden."
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